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Erneuerbare Energien

Aktuelle Information:

15.08.2008 – Marktanreizprogramm für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller geöffnet - EU-Notifizierung liegt vor. 

Die Förderrichtlinien vom 05.12.2007 standen bisher für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller unter dem Vorbehalt, dass diese erst mit der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung kommen. Die beihilferechtliche Genehmigung liegt jetzt vor. Die Notifizierung umfasst auch die Richtlinienänderung vom 17.06.2008, mit der eine Verlängerung des Kesseltauschbonus bis Ende 2009 und Ausweitung des Kesseltauschbonus auf Solar-Warmwasseranlagen festgelegt wurde.

Allgemeine  Informationen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
    • besonders effiziente Wärmepumpen.

Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.

Für nähere Informationen zu den einzelnen Fördersegmenten klicken Sie bitte auf die entsprechenden Punkte in der Übersicht auf der linken Seite.

Verfügbare Haushaltsmittel

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel wird mit Hilfe der sogenannten „Förderampel“  Auskunft gegeben.

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 908-625

 
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