Trinkwasserhygiene

Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung

Es ist ein kostbares Gut, unser Trinkwasser, absolut lebensnotwendig. Deshalb gibt auch der Gesetzgeber den Planern, Erbauern, Betreibern und auch den mit Wartungs- und Reparaturarbeiten beauftragten Personen/Firmen zum Teil strenge Auflagen vor. Mit dem Eintritt des zu verteilenden Wassers in die Kundenanlage (ab Hauswasseruhr) geht die Verantwortung für die Wasserqualität auf den Gebäudeeigentümer, evtl. auch auf den Mieter über. Konsequenz kann also nur eine 100%ige Umsetzung der Trinkwasserverordnung und den begleitenden DIN/ VDI/DVGW Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik sein. Für Neubauten ist es verhältnismäßig einfach, die erforderlichen Bedingungen zu erfüllen, wenn sich der Planer an die Grundlagen der VDI/DVGW Richtlinien hält, dies gilt auch hinsichtlich der Größe des Hausanschlussraumes. Nach Möglichkeit sollten in mehrgeschossigen Gebäuden die Sanitärräume übereinander angeordnet und sanitäre Einrichtungen nicht an Trennwänden zu Wohn-, Schlaf- und Aufenthaltsräumen befestigt sein. Ebenfalls im Vorfeld sollte der Ausstattungsbedarf festgelegt werden und Armaturen grundsätzlich Geräuschklasse I nach DIN 4109 sein. Auch die Komfortkriterien, z.B. gleichzeitige Nutzung mehrerer Entnahmestellen sowie der Warmwassermenge, sollten im Planungsstadium festgelegt werden. Im Bestand, insbesondere in größeren Liegenschaften, ist dies alles viel schwieriger. In den seltensten Fällen gibt es ausführliche Bestandspläne, Rohrleitungen sind ungenügend oder gar nicht gedämmt, wegen Nutzungsänderung wurde ein evtl. früher stark benutzter Leitungsabschnitt jetzt fast gar nicht mehr durchflossen, fehlende Zirkulationsleitungen und ungenügende Temperatur des Warmwassers können weitere Kritikpunkte sein. Auch das verwendete Rohrmaterial ist hinsichtlich des Anforderungsprofils zu überprüfen. So ist z.B. die Art und Geschwindigkeit der Korrosion u.a. abhängig von den Werkstoffeigenschaften, der Wasserbeschaffenheit sowie den Strömungsverhältnissen. Stagnation erleichtert die Stabilisierung örtlicher Korrosionselemente, sehr niedrige Strömungsgeschwindigkeiten (zu großer Rohrdurchmesser) ermöglichen das Absetzen von Ablagerungen, zu hohe Strömungsgeschwindigkeiten bewirken durch Entfernung schützender Oberflächenfilme Errosionskorrosion. Aufgrund des Gefährdungspotenzials durch Legionellen usw. wird zwischen Klein- und Großanlagen unterschieden. Kleinanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern in Ein- und Zweifamilienhäuser, unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung sowie Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt bis zu 400 l und einem Inhalt von weniger als 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Kleinanlagen sind von der Untersuchungspflicht befreit, Großanlagen und Trinkwasseranlagen in öffentlichen Gebäuden mit zentralen Erwärmungsanlagen sind jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Diese Untersuchungen dürfen nur durch anerkannte bzw. zertifizierte Labors nach festgelegtem Verfahren durch das Umweltbundesamtes durchgeführt werden. Um das Risiko bakterieller Verunreinigungen des Trinkwassers möglichst gering bzw. zu vermeiden sollen

    1. Trinkwassererwärmer mindestens eine Sollwerttemperatur von 60° C haben
    2. Zirkulationssysteme mit mindestens 55° C betrieben werden
    3. Bei Rohrleitungsinhalt > 3 l Zirkulationssysteme oder Begleitheizungen eingebaut werden
    4. Zirkulationssysteme hydraulisch abgeglichen sein
    5. Bei Sanierungen in Großanlagen vor Beginn der Arbeiten hygienisch mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt werden
    6. Zirkulationspumpen mindestens 16 Stunden am Tag laufen
    7. Kaltwasser nicht über 25° C erwärmt werden
    8. „Tote“ Leitungsabschnitte vermieden werden
    9. Rohrbelüfter demontiert werden
    10. Ausdehnungsgefäße durchströmt werden
    11. Kalt- und Warmwasserleitungen ordnungsgemäß gedämmt werden
    12. Rohrdimensionen so klein wie möglich installiert werden
    13. Ein Filter nach der Wasseruhr eingebaut sein (Pflicht seit 2001!)

Ebenso wichtig wie eine qualifizierte Planung und ordnungsgemäße Installation ist eine fachgerechte Inbetriebnahme. Wird die Anlage nicht sofort nach der Druckprobe in Betrieb genommen, sollte die Druckprobe mit Druckluft vorgenommen werden.

Mit Klaus Kunkler, zertifizierter Fachmann für hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen, steht Ihnen in unserer Firma kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.